Der Traum vom Arbeiten im Ausland können sich auch Lehrkräfte erfüllen. (Quelle: Envato)
Ihr sehnt euch nach einem Tapetenwechsel? Dann ist die Arbeit an einer Deutschen Auslandsschule vielleicht genau das Richtige für euch. Die Möglichkeit, in einem fremden Land zu arbeiten, bietet nicht nur die Chance, neue Kulturen kennenzulernen, sondern eröffnet auch eine Vielzahl beruflicher und persönlicher Entwicklungsmöglichkeiten und Erfahrungen. Das Konzept und die Ziele der Auslandsschulen haben wir euch bereits vorgestellt. In diesem Artikel wollen wir euch helfen, den Traum vom Arbeiten im Ausland zu erfüllen, was es dazu braucht, wie die Bewerbung läuft und was es sonst noch zu beachten gibt.
Insgesamt gibt es weltweit 135 von der Bundesrepublik betreute und geförderte Deutsche Auslandsschulen (DAS), die von über 85.000 Schüler:innenin mehr als 70 Ländern besucht werden. Diese Schulen dienen als interkulturelle Begegnungsschulen für im Ausland lebende deutsche Familien, die dort eine deutschsprachige Bildung suchen. Die Schüler:innen können an den Auslandsschulen sowohl einen in Deutschland als auch vom Gastland anerkannten Abschluss erlangen. Damit haben sie es leichter, wieder in das deutsche Bildungssystem einzusteigen, falls sie dorthin zurückkehren wollen. Das Lehrpersonal besteht hauptsächlich aus qualifizierten Lehrkräften aus Deutschland, da der Unterricht vollständig oder teilweise auf Deutsch mit deutschen Lehrplänen gehalten wird. Jährlich werden etwa 2.000 Lehrkräfte für den Auslandseinsatz freigestellt, wobei sie für eine Dauer von in der Regel drei Jahren vor Ort tätig sind.
Falls ihr davon träumt, im Ausland an einer Schule zu arbeiten, habt ihr je nach Ausgangslage oder Tätigkeitsfeld zwei Möglichkeiten, an eine Deutsche Auslandsschule zu kommen: Die Vermittlung aus Deutschland von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) aus, als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK), Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) und Landesprogrammlehrkraft (LPLK), oder durch eine direkte Bewerbung an den ausländischen Schulen, als Ortslehrkraft (OLK) bzw. für Erzieher:innen und andere pädagogische Fachkräfte als Ortskraft (OK). Wenn ihr euch nicht sicher seid, welcher Weg zu euch passt, könnt ihr einen Test vom Weltverband Deutscher Auslandsschulen (WDA) machen, der euch bei der Orientierung helfen kann. Die verschiedenen Wege unterscheiden sich sowohl im rechtlichen Status als auch bei den Tätigkeiten. Braucht ihr noch mehr Einblicke, Erfahrungen und Tipps, bevor ihr eure Planung startet? Hier könnt ihr Erfahrungsberichte von Lehrkräften finden.
Die Tätigkeit als ADLK ist für fest verbeamtete oder unbefristete Angestellte. In der Regel ist die Beschäftigung an einer Auslandsschule für drei Jahre, bis maximal sechs Jahre angesetzt.
Die Laufbahn der BPLK steht in der Regel für Lehrkräfte offen, die im Moment nicht fest angestellt sind, aber auch für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte. Auch direkt nach dem Referendariat oder mit Master in Deutsch als Fremdsprache könnt ihr euch bewerben. Die Beschäftigung ist normalerweise für zwei Jahre, bis maximal sechs Jahre angesetzt.
Stellen für diese beiden Laufbahnen werden von der ZfA vermittelt. Die Bewerbung für ADLK und BPLK erfolgen beide in zweifacher Ausführung über den Dienstweg. Das heißt, euer Arbeitgeber bzw. Dienstherr (meistens also das Bundesland) muss euch für den Zeitraum freistellen und beurlauben lassen. Eure Bewerbung reicht ihr bei eurem Schulleiter ein, dieser gibt sie an die zuständige Heimatschulbehörde weiter, die dann die Bewerbung und ihre Zulässigkeit prüft. Sofern alle Voraussetzungen stimmen, werdet ihr in das Vermittlungsverfahren und in eine Datenbank für alle Bewerber:innen aufgenommen.
Zusätzlich zur schriftlichen Bewerbung meldet ihr euch online für die jeweiligen Wege im Bewerbungsportal des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten an und ladet dort eure Unterlagen hoch (BLPK, ALPK). Dort müsst ihr auch einen Personalbogen ausfüllen, den ihr dort herunterladen könnt. In diesem tragt ihr jegliche Informationen zu eurer Person, eurem Lehrberuf und eurer Schule ein. Habt ihr Wunschorte bzw. Orte, die für euch eher nicht in Frage kommen? Das könnt ihr in diesem Formular auch angeben. Generell soll eine weltweite Einsatzbereitschaft gewährleistet werden, ihr könnt aber zwei Einsatzgebiete ausschließen. Falls ihr eine:n Ehepartner:in und/oder Kinder habt, und diese mit euch mitkommen, sind im Formular auch Informationen über deren Beschäftigung und Gesundheitsstand zu geben.
Habt ihr die Bewerbungsunterlagen abgeschickt, werden diese geprüft. Bewerber:innen für die BLPK-Laufbahn, die nicht verbeamtet oder angestellt sind, müssen zusätzlich ein Auswahlverfahren absolvieren, um in die Datenbank zu kommen. Dieses besteht aus einem schriftlichen Test und einem Interview. Seid ihr erfolgreich in die Datenbank der ZfA aufgenommen worden, liegt es nun an den Schulleiter:innen der Auslandsschulen. Diese haben Zugriff auf die Datenbank und somit auf alle hinterlegten Bewerber:innen. Falls eure Bewerbung überzeugt, wird sich die Schule persönlich bei euch melden. Für bestimmte Schulen – vor allem für staatliche Schulen in z. B. Ost- und Mitteleuropa, vergibt die ZfA Stellen an Bewerber:innen.
Welche Unterlagen ihr für die Bewerbung benötigt, sowie viele weitere Informationen zur Bewerbung und den Einsatzgebieten findet ihr detailliert online für die Laufbahn ADLK und für die Laufbahn BPLK.
Die Tätigkeit LPLK ist eine Laufbahn für Verbeamtete oder Angestellte im Landesschuldienst, die Lehrbefähigung in Deutsch, Deutsch als Zweitsprache oder anderen modernen Fremdsprachen haben. Die Hauptaufgabe von Landesprogrammlehrkräften besteht darin, die Förderung und den Ausbau der deutschen Sprache als Fremdsprache im Ausland zu unterstützen. Als LPLK werdet ihr also hauptsächlich Deutsch bzw. Deutsch als Zweitsprache unterrichten. Die Bewerbung erfolgt über den Dienstweg, diesmal aber nicht über das ZfA, sondern über das Lehrerentsendeprogramm des Bundeslandes, in dem ihr angestellt seid. Ihr müsst euch also hierfür bei der zuständigen Behörde informieren. Mehr Informationen zur Bewerbung und den Einsatzgebieten für LPLK findet ihr hier.
Deutsche Auslandsschulen beschäftigen auch Lehrer:innen als sogenannte Ortslehrkräfte (OLK). Dies ist für Lehrkräfte mit einer deutschen Lehrbefähigung oder der eines anderen Landes. Unterschied zu den anderen genannten Wegen ist die Bewerbung, die diesmal direkt bei den Schulen von euch aus erfolgt. Alle verfügbaren Stellen werden hier aufgelistet, oder ihr schaut auf der Weltkarte des WDA nach. Die Dauer der Beschäftigung kann je nach Ausschreibung unterschiedlich sein. Zusätzlich zur direkten Bewerbung an den Schulen könnt ihr euch auch in die Datenbank des ZfA aufnehmen lassen, um dadurch von den Schulleiter:innen ausgewählt zu werden. Dann erhöhen sich eure Chancen nochmal, da sich dann die deutschen Auslandsschulen bei Interesse bei euch melden können. Das könnt ihr in den Bewerbungsformularen für ADLK und BPLK angeben.
Fristen: Um euch für eine Auslandsstelle zu bewerben, müsst ihr jünger als 61 Jahre sein. Dann könnt ihr euch jederzeit für den Vermittlungsprozess der ZfA bewerben. Bei der LPLK-Laufbahn können je nach Bundesland Fristen entstehen, darüber müsst ihr euch dann beim jeweiligen Landesprogramm informieren. Auch bei der Planung solltet ihr euch früh genug Gedanken machen. Empfohlen wird, mindestens ein Jahr vorher mit der Planung anzufangen. Die Vorbereitung für Freistellung und Beurlaubung sollte ebenfalls rechtzeitig, am Besten so früh wie möglich, passieren. Es kann durchaus sein, dass es lange dauern wird, bis ihr für eine Schule per ZfA-Vermittlung ausgewählt werdet. Hier müsst ihr Geduld haben, denn natürlich kommt es immer auf eure Fächer und die Einsatzgebiete an, die ihr ausgewählt habt. Daher kann es Sinn machen, alle Einsatzgebiete offen zu lassen, um eure Chancen auf einen Platz zu erhöhen.
Reisevorbereitung: Eine gute Vorbereitung ist das A und O für euren zukünftigen Auslandstrip. Solltet ihr an einer Schule angenommen sein, gibt es von der ZfA einen Beratungstag und einen Vorbereitungslehrgang, in denen zumindest einige finanzielle und organisatorische Fragen geklärt werden. Es ist aber natürlich unerlässlich, euch vorher auch kulturell und sprachlich gut vorzubereiten. Ihr solltet ausreichend Sprachkenntnisse haben und euch mit den kulturellen Eigenheiten, Höflichkeitsformen und Gesetzen vertraut machen. Das Lernen der Sprache müsst ihr selbst in die Hand nehmen, hierfür bietet die ZfA keine Hilfe an. Auch das Thema Versicherungen, Wohnungssuche, Reise- und Transportmöglichkeiten, Pass und sonstiger Papierkram, der vorher erledigt werden muss, wird viel Zeit und Nerven kosten, daher solltet ihr euch damit auch so früh wie möglich auseinandersetzen. Eure Auslandsschule kann euch bei vielen dieser Fragen weiterhelfen und unterstützt häufig bei der Wohnungssuche. Sinnvoll ist, eine Checkliste anzulegen, damit ihr auch nichts vergesst. Hier habt ihr eine Liste mit ersten wichtigen Erledigungen, die vor einem Auslandstrip getätigt werden sollten. Generell ist es zu empfehlen, bereits früh Kontakt mit eurer Schule und dem Kollegium aufzunehmen, damit ihr es später einfacher habt, euch in die neue Umgebung einzuleben.
Gesundheitscheck: In bestimmten Einsatzgebieten ist ein Nachweis über eure gesundheitliche Eignung nötig, den ihr den Bewerbungsunterlagen beilegen müsst. Die sogenannte “Tropentauglichkeit” wird in der Regel von Ärzt:innen, die zusätzlich die Bezeichnung Tropenmedizin führen, durchgeführt. Dabei werdet ihr über die klimatischen und medizinischen Bedingungen des Reiseorts aufgeklärt. Außerdem wird im Rahmen einer allgemeinen Anamnese euer körperlicher Zustand festgestellt und Tests verordnet. Auch eine Auffrischung von Impfungen wird euch wahrscheinlich angeraten.
Fächer- und Lehrbedarf: Bedarf besteht hauptsächlich an Lehrkräften für die Sekundarstufe II. Besonders werden die Fächer Deutsch, auch als Zweitsprache, Fremdsprachen allgemein sowie Mint-Fächer, gesucht. Ihr habt aber auch mit anderen Fächerkombinationen und für andere Lehrämter Chancen auf einen Platz.
Vergütung: Lehrkräfte, die aus dem Inlandsschuldienst beurlaubt sind und als ADLK arbeiten, behalten ihre Inlandsvergütung bei und erhalten zusätzlich Pauschalen für die Besonderheiten des Auslandsschuldienstes. Das ist so auch größtenteils für die LPLK-Laufbahn. BPLK erhalten eine monatliche Zuwendungspauschale, während es je nach Standort der Auslandsschule möglicherweise auch ein Ortsgehalt gibt, das die Schule zahlt, an der ihr dann unterrichtet. Mehr zu den finanziellen Leistungen der ADLK- und BPLK-Laufbahn findet ihr hier. Ortslehrkräfte schließen ihren Arbeitsvertrag mit der ausländischen Schule, der die Einzelheiten, wie Gehalt, Reisekosten, sonstige Zuschüsse dementsprechend individuell geregelt. Außerdem bekommt ihr eine Mietzuwendung sowie die Reise- und Umzugskosten erstattet.
Ehepartner:in und Kinder: Falls ihr Kinder und/oder eine:n Partner:in mit ins Ausland nehmen wollt, gibt es ebenfalls einiges zu beachten. Falls der/die Partner:in ebenfalls Lehrkraft ist, kann er/sie sich ebenfalls beurlauben lassen und mit etwas Glück als Ortslehrkraft an der Schule arbeiten. Außerhalb der Schule ist die Jobsuche aber nur schwer möglich. Für schulpflichtige Kinder solltet ihr euch vorher informieren, ob sie an der Auslandsschule aufgenommen werden können, besonders im Hinblick auf die zu lernende Landessprache und die Anforderungen der Lerninhalte. Der Schulbesuch wird in der Regel von der ZfA bezahlt. Empfohlen wird der Auslandsaufenthalt auch eher für Personen ohne Kinder, bzw. für kleinere Kinder, die noch keine Schule in Deutschland besuchen. Hier bekommt ihr mehr Informationen zur Familienmitnahme.
Habt ihr schonmal darüber nachgedacht, an einer Auslandsschule zu arbeiten? Schreibt es uns in die Kommentare.