Nebenjobs für Lehrkräfte sind grundsätzlich erlaubt, jedoch gibt es einiges, was ihr beachten müsst. (Quelle: Pixabay)
Für Lehrer:innen bietet die Möglichkeit, einen Nebenberuf aufzubauen, nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch die Gelegenheit, ihre Fähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen zu entfalten. Der Lehrerberuf ist zweifellos erfüllend, aber manchmal entstehen Bedürfnisse, die über den Rahmen des Klassenzimmers hinausgehen. Ob es darum geht, zusätzliches Einkommen zu generieren, sich beruflich weiterzuentwickeln oder einfach eine Leidenschaft zu verfolgen – die Gründe für einen Nebenberuf sind vielfältig.
Lehrkräfte sind nicht nur Pädagog:innen, sondern oft auch kreative Köpfe, Technikexpert:innen oder Expert:innen in anderen Fachbereichen. Die Frage lautet daher nicht nur "Warum einen Nebenberuf aufbauen?", sondern auch "Welche Fähigkeiten und Leidenschaften kann ich in meine Nebentätigkeit einbringen?". In diesem Artikel werfen wir einen umfassenden Blick auf die Möglichkeiten, die Nebentätigkeiten für Lehrer:innen bringen können und was es dabei zu beachten gibt.
Die Entscheidung, einen Nebenjob als Lehrer:in anzunehmen, kann durch verschiedene Motive begründet sein und birgt zahlreiche Vorteile. Insbesondere in Zeiten von Lehrermangel und überlasteten Lehrkräften stellt sich jedoch die Frage, ob Nebenjobs überhaupt Sinn machen.
Zum einen bietet ein Nebenjob finanzielle Möglichkeiten, die es ermöglichen, Fixkosten im Studium wie Miete, Semesterbeiträge, Versicherungen und Lebensmittel zu decken und somit eine finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Neben den üblichen Finanzierungsoptionen wie BAföG, Stipendien oder Studienkrediten eröffnen Nebenjobs auch nach dem Studium im Berufsalltag eine zusätzliche Einnahmequelle. Allerdings kann die Ausübung eines Nebenjobs auch dazu beitragen, die bereits überlasteten Lehrkräfte weiter zu belasten und den Lehrermangel zu verschärfen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Zeit und Energie, die in den Nebenjob investiert werden, von der Vorbereitung auf den Lehrberuf abgezogen wird, was langfristig zu einer Verschlechterung der Unterrichtsqualität führen könnte. Insgesamt ist es daher wichtig, dass ihr bei der Entscheidung für einen Nebenjob sorgfältig abwägt, ob die potenziellen Vorteile die möglichen negativen Auswirkungen überwiegen.
Wenn es um Nebenjobs als Lehrer:in geht, sind die gesetzlichen Regelungen entscheidend. Gemäß den Vorschriften im Bundesbeamtengesetz und den jeweiligen Landesgesetzen dürfen Nebenjobs grundsätzlich nur außerhalb der normalen Arbeitszeit stattfinden. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regeln je nach Bundesland variieren können, daher sollte ihr euch mit den genauen Bestimmungen vertraut machen.
Besonders relevant ist die sogenannte Ein-Fünftel-Regel. Diese Regel besagt, dass die Arbeitszeit für Nebenjobs ein Fünftel der regulären wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten darf. Das gilt besonders für euch, wenn ihr in Teilzeit oder während einer Beurlaubung arbeiten wollt.
Die Anmeldung für Nebenjobs erfolgt normalerweise schriftlich oder elektronisch und erfordert Angaben zur Art der Tätigkeit, zum zeitlichen Aufwand und zur Bezahlung. Die Zustimmung der Schulleitung oder Dienstbehörde ist wichtig, und alle Informationen sollten klar und korrekt sein. Das Verständnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen schützt nicht nur vor Problemen, sondern ermöglicht es auch, Nebenjobs effektiv und im Einklang mit den eigenen Verpflichtungen zu gestalten.
Wenn es um das finanzielle und zeitliche Engagement in Nebenjobs als Lehrer:in geht, sind klare Grenzen gesetzt. Laut dem Bundesbeamtengesetz und den jeweiligen Landesgesetzen dürfen die Gesamteinkünfte aus Nebentätigkeiten einen bestimmten Prozentsatz des jährlichen Grundgehalts nicht überschreiten. Diese Verdienstgrenze liegt in der Regel bei 40 Prozent des Jahresgrundgehalts.
Besonders wichtig ist die detaillierte Übersicht über die spezifischen Regelungen in den verschiedenen Bundesländern. Einige Länder, wie beispielsweise Baden-Württemberg, haben klare Grenzen für die Gesamtvergütung aus Nebentätigkeiten festgelegt. Hier gilt eine Genehmigung als erteilt, wenn die Vergütungen insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. In Bayern liegt die Obergrenze bei 30 Prozent der jährlichen Dienstbezüge. Auch hier gibt es nach Bundesland also unterschiedliche Regelungen, mit denen ihr euch vorher vertraut machen solltet.
Neben den finanziellen Aspekten gibt es auch zeitliche Begrenzungen. In einigen Bundesländern dürfen Lehrer:innen maximal 8 Stunden pro Woche in Nebenjobs arbeiten. Diese Regelung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Haupttätigkeit als Lehrer:in nicht beeinträchtigt wird und genügend Zeit für Erholung und persönliche Angelegenheiten bleibt. Daher ist es entscheidend, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu kennen und einzuhalten. In vielen Fällen wird die genaue Anzahl der erlaubten Stunden für Nebentätigkeiten nicht explizit genannt, stattdessen wird betont, dass die Nebentätigkeit nicht dazu führen darf, dass dienstliche Pflichten vernachlässigt werden.
Als verbeamtete Lehrkraft benötigt ihr für Nebentätigkeiten die Zustimmung eures Dienstherrn, unabhängig von unterschiedlichen Landesregelungen. Die Anmeldung oder Genehmigung einer Nebentätigkeit als Lehrer:in ist ein strukturiertes Verfahren, das einige klare Schritte erfordert, die oftmals erschlagend wirken können.
Antragsstellung: Ähnlich wie bei anderen Formalitäten im Beamtenwesen erfolgt die Anmeldung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch. Die Bildungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes ist die Anlaufstelle für diesen Antrag.
Ort der Tätigkeit: Es ist wichtig anzugeben, wo genau die Nebentätigkeit ausgeübt wird. Dies könnte beispielsweise eine bestimmte Firma, Institution oder ein anderer Standort sein.
Arbeitsstunden: Die geplante wöchentliche Arbeitszeit muss angegeben werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass sie die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreitet.
Vergütung: Die Höhe der Vergütung oder anderer geldwerter Vorteile aus der Nebentätigkeit muss transparent gemacht werden. Dies ist besonders wichtig, da die finanziellen Einkünfte Grenzen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht überschreiten dürfen.
Die Angabe dieser Informationen wird in §99 des Bundesbeamtengesetzes geregelt. Ein sorgfältig ausgefüllter Antrag, der alle relevanten Informationen enthält, bildet die Grundlage für eine reibungslose Bearbeitung seitens der Bildungsbehörde und trägt dazu bei, Unklarheiten oder Probleme im Genehmigungsprozess zu vermeiden. Den Antrag für eure Nebentätigkeit findet ihr bei der jeweiligen Bildungsbehörde eures Bundeslandes.
Die Erteilung einer Genehmigung für eine Nebentätigkeit als Lehrer:in ist ein wichtiger Schritt, der jedoch unter gewissen Umständen rückgängig gemacht werden kann. Gemäß Paragraf 99 Absatz 4 besteht die Option, eine bereits erteilte Genehmigung zurückzunehmen, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Dieser Schritt wird jedoch nicht leichtfertig vollzogen und erfordert eine deutliche und nachweisbare Beeinträchtigung.
Damit eine Genehmigung zurückgenommen werden kann, müssen die Beeinträchtigungen klar definiert sein. Beispiele hierfür könnten Situationen sein, in denen eure Nebentätigkeit das Ansehen der öffentlichen Verwaltung schädigt oder konkrete Konflikte mit den dienstlichen Pflichten entstehen.
Euer Dienstherr kann jedoch auch bereits im Vorfeld die Genehmigung versagen, wenn er befürchtet, dass dienstliche Interessen beeinträchtigt werden.
Eine Möglichkeit für einen Nebenjob wäre es, Nachhilfe anzubieten. Dies ist für viele Lehrer:innen nicht nur aus finanziellen Gründen eine Option, sondern auch wegen der Aussicht, Schüler:innen zu besseren Noten zu verhelfen. Auch Eltern schätzen die Möglichkeit, Verantwortung für den Nachhilfeunterricht ihrer Kinder an erfahrene Pädagog:innen abzugeben.
Nicht nur die steigende Flüchtlingsthematik, sondern auch die Globalisierung hat zu einer wachsenden Nachfrage nach Deutschkursen geführt. In diesem Kontext eröffnet sich für euch eine besonders interessante Option – die Übernahme von Sprachunterricht als Nebenjob. Ihr könntet zum Beispiel Ferienkurse organisieren und damit nicht nur dazu beitragen, Sprachkenntnisse zu vermitteln, sondern gleichzeitig eure eigene Urlaubskasse aufbessern. Die Flexibilität von Ferienkursen ermöglicht es euch, eure pädagogischen Fähigkeiten auch außerhalb des regulären Schulbetriebs einzusetzen.
Als erfahrene Pädagog:innen habt ihr die Möglichkeit, als Lektor:in für Schulbuchverlage tätig zu werden und somit einen direkten Einfluss auf die Gestaltung von Lehrmaterialien zu nehmen. Durch diese Nebentätigkeit könnt ihr die praxisnahe Perspektive von Lehrer:innen in die Entwicklung von Schulbüchern einfließen lassen.
Wenn ihr außerdem namentlich im Impressum eines erfolgreichen Schulbuchs genannt werdet, ist das auch ein zusätzlicher Schritt in eurer beruflichen Laufbahn, der euer fachliches Ansehen stärken kann und Eindruck schindet.
Eine Weiterbildung in systemischer Beratung eröffnet euch nicht nur neue Horizonte, sondern schafft auch die Möglichkeit, als Mediator:in nebenberuflich tätig zu werden. Hier spielt ihr eine entscheidende Rolle in der Konfliktlösung und könnt mit eurer Expertise dazu beitragen, Familien in Entwicklungsprozessen zu begleiten. Die Arbeit als Mediator:in ist nicht nur erfüllend, sondern ermöglicht es euch auch, wertvolle Fähigkeiten im Bereich der Konfliktbewältigung zu vertiefen.
Die Bezahlung von Lehrtätigkeiten an Hochschulen lässt oft zu wünschen übrig, und der Traum vom Bloggen als Einkommensquelle ist leider auch keine sichere Alternative. Eine Option könnte jedoch der Verkauf eigener Unterrichtsmaterialien sein. Allerdings sollte beachtet werden, dass der Stundenlohn aufgrund des hohen Aufwands für die Erstellung dieser Materialien oft nicht optimal ist.
Eine kreative Möglichkeit könnte für euch auch darin bestehen, eure Erfahrung in der Lehre auf einer Kleinkunstbühne oder in einem Improvisationstheater einzusetzen. Als Künstler:in könnt ihr eure pädagogischen Fähigkeiten auf unkonventionelle Weise präsentieren und so eure Vielseitigkeit unter Beweis stellen.
Übt ihr nebenbei noch eine andere Tätigkeit aus? Schreibt es uns gerne in die Kommentare!