Stark-Watzinger formuliert Bedingungen für den Digitalpakt 2.0

Von
Jenny Hedermann
|
25
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January 2024
|
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Bettina Stark-Watzinger lächelt

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger knüpft die Fortführung des Digitalpakts an Bedingungen. (Quelle: BMBF/Hans-Joachim Rickel)

Berlin. Die Bundesländer stehen vor der Herausforderung, eine neue Vereinbarung für den Digitalpakt Schule zu treffen, da die bisherige Regelung Mitte des Jahres ausläuft. Bundesbildungsministerin formuliert dafür ihre Forderungen. Der Digitalpakt Schule hat das Ziel, flächendeckend digitales Lehren und Lernen zu fördern, um die schulischen Leistungen zu steigern. Aktuell profitieren rund 28.000 Schulen deutschlandweit von diesem Programm, das bis Mai 2024 läuft. Sollte der Digitalpakt 2.0 ausbleiben, stünde Schulen kein weiteres Geld für neue Vorhaben im Bereich der Digitalisierung zur Verfügung.

Der ursprüngliche Digitalpakt für deutsche Schulen sah sieben Milliarden Euro vor, wovon der Bund fünf Milliarden Euro und die Länder eine halbe Milliarde Euro bereitstellten. Während der Pandemie erhöhte der Bund seinen Anteil um weitere 1,5 Milliarden Euro. Die Gelder wurden für die Anschaffung digitaler Endgeräte, Cloud-Diensten oder einer WLAN-Verbindung bereitgestellt. Obwohl die Bundesregierung trotz haushalterischer Rahmenbedingungen einen "Digitalpakt 2.0" plant, gibt es Diskussionen über die Fortführung des Digitalpakts über 2024 hinaus. Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern eine solche Fortführung.

Das Bundesbildungsministerium in Berlin unterstützt den Digitalpakt 2.0 und gibt an, dass bis Juni 2023 insgesamt 2,3 Milliarden Euro Bundesmittel für den Digitalpakt 1 abgeflossen sind. Die Gewerkschaft GEW betont jedoch, dass die Anschaffung von Geräten allein nicht als Digitalisierung betrachtet werden kann. Trotz 95 Prozent verplanter Mittel gibt es weiterhin Herausforderungen, wie fehlende Administration für Endgeräte und Mangel an Unternehmen für Internetanschlüsse und Technikeinrichtungen. Sachsens Bildungsminister Christian Piwarz (CDU) erklärte gegenüber MDR AKTUELL: „Wir etablieren an Schulen schrittweise eine Kultur der Digitalität, stemmen eine Generationenaufgabe und bestimmen die Grundstruktur der Schule für die kommenden Jahrzehnte, führen grundlegend neue Arbeitsmethoden ein. Das muss sich auch in einem Digitalpakt 2.0 abbilden." In Thüringen und Sachsen geben die Ministerien an, im Plan zu sein und die Gelder aus dem ersten Digitalpakt voll auszuschöpfen. 

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) knüpft die Fortschreibung des Digitalpakts an Bedingungen. Sie bekennt sich zum Digitalpakt 2.0 ab 2025, fügte jedoch im Gespräch mit dem RND hinzu: „Bevor wir als Bund neues Geld in die Hand nehmen, müssen die Mittel aus dem ersten Digital­pakt genutzt werden“. Stark-Watzinger betont die Notwendigkeit einer unbürokratischen Umsetzung des neuen Digitalpakts, außerdem solle er „die Kommunen miteinbeziehen und auch die Fortbildung der Lehrer und die Wartung der Geräte berücksichtigen“.

Nach Angaben des Bildungsministeriums sind von den 6,5 Milliarden Euro des Digitalpakts I noch 4,2 Milliarden Euro nicht abgeflossen, Anträge können bis Mai gestellt werden. Stark-Watzinger fordert weiterhin eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern angesichts schlechter Pisa-Ergebnisse. Der Bund müsse mit einer Gruppe von Ländern als einer "Koalition der Willigen" schneller zusammenarbeiten können

Die Ministerin betont die Wichtigkeit frühkindlicher Bildung und kritisiert, dass in einigen Bundesländern noch immer keine verpflichtenden Sprachtests in Kitas durchgeführt werden. „Es muss etwas passieren, wir brauchen eine bildungs­politische Trendwende“, sagte Stark-Watzinger und mahnte die Länder vor einer Verzögerung des geplanten Start­chancen-Programms für Schulen in sozial schwierigen Lagen. „Es war vereinbart, dass Bund und Länder bis Ende des Monats zu einer abschließenden Verständigung kommen. Es darf jetzt keine große Verzögerung seitens der Länder geben“, forderte sie.

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