New York. Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) trat 2008 in Kraft. Deutschland begann im März 2009 basierend auf den Inhalten der Konvention das Thema Inklusion an deutschen Schulen neu zu formatieren: Auflösung der Sonderschulen und Auflösung der Sonderschulen und die Umsetzung der Inklusion im Schulalltag anhand neuer Möglichkeiten und Mitteln entsprechend dem speziellen Förderbedarfs der Schüler:innen.
Eine erste Auswertung der UN Behindertenrechtskonvention in 2019 – zehn Jahre nach dessen Inkrafttreten – zeigt bis heute viele Irritationen und Schwierigkeiten in der Alltagspraxis an Schulen. Die Umsetzung der Inklusion verläuft unter anderem in Deutschland schleppend. Hinsichtlich der Bewertung von förderungsbedürftigen Schüler:innen herrschen zwischen den Bundesländern Unstimmigkeiten. Unterschiedliche Regelungen innerhalb der Bundesländer erschweren außerdem die Teilnahme am Regelunterricht für Schüler:innen mit erhöhtem Förderbedarf.Lehrkräfte fühlen sich oft auf sich allein gestellt und überfordert. 97 Prozent der Lehrer:innen halten bundesweit Inklusion, wie vorgesehen, für nicht realisierbar. Es fehlt an sonderpädagogischem Fachpersonal, Alltagsassistent:innen, Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer:innen und der Zeit entsprechende Hilfestellungen innerhalb der Schulstunden zu vermitteln.
Weitere Hilfsmittel
Das E-Book: Förderung Inklusion, erschienen im ProSchule Verlag, schildert weitere Informationen für Lehrkräfte. Artikel für Lehrer:innen im Umgang mit betroffenen Schülern bietet die Webseite schule.at . Das Unternehmen mechatron bietet Softwareprogramme, technische Hilfsmittel sowie ein spezielles Tablet und Mechpad für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf an. Sie arbeiten im engen Austausch mit Lehrer:innen und Schulen zusammen.