Millionen von Schüler:innen werden täglich in die Obhut von Lehrkräften und geschulten Pädagogen gegeben. Allein in Deutschland wurden zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 771.700 Schüler:innen eingeschult. Es obliegt den Lehrkräften an jenen Schulen, den Eltern die Sicherheit zu geben, dass für ihre Kinder gesorgt wird. Wie diese Fürsorge genau definiert ist, klärt das Gesetzbuch. Laut Absatz eins des Artikel §1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs “wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.” Unter anderem bezieht sich dies auch darauf, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen.
Im Bezug auf Schulen sieht das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) seit 2012 vor, dass, sofern ein Verdacht auf Gefährdung oder Beeinträchtigung des Kindeswohls besteht, das Jugendamt und andere Stellen kontaktiert werden sollen. Kreise wie das Staatliche Schulamt Mannheim haben dazu etwaige Handlungsleitfaden erstellt. Hierbei werden Begriffe geklärt, Erscheinungsformen, Ablaufschemas und Vorgehen sowie Leitfäden für notwendige Gespräche und die nötigen Kontaktdaten. Die Bezirksregierung Köln fasste in Bezug auf Lehrkräfte zusammen, “dass alles zu tun ist, was der ihnen obliegende Erziehungsauftrag fordert und alles zu unterlassen ist, was diesem entgegensteht. Ein Lehrer muss alles tun, um jedweden Schaden von Kindern und Jugendlichen abzuwenden.”
Das Jugendschutzgesetz und seine Variation können am Ende des Tages nur Richtlinien liefern. Sie auszuführen obliegt den verschiedenen Autoritätspersonen, wie es Lehrer:innen sind. Allgemeine und rechtliche Informationen zum Thema Jugendschutz findet ihr unter Fachanwalt.de. Eine Lehrkraft ist befähigt, erzieherische Maßnahmen auszuführen, welches sich unter anderem bezieht auf:
Aber auch wenn eine Lehrkraft eine Autoritätsperson ist, so ist sie nicht dazu ermächtigt, die Rechte von Schüler:innen zu verletzen. Die Gesetze zum Kinder- und Jugendschutz greifen auch hier. Alles, was die Schüler:innen in ihren Rechten verletzt, ist somit außen vor. Dazu gehören:
Wie die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) bei einer Studie zum Jugendmedienschutzindex von 2022 feststellte, sind 77 Prozent der Eltern Deutschlands besorgt über die Online-Aktivitäten ihrer Kinder. Dahingegen ist die Zahl bei Heranwachsenden im Alter von 9 bis 16 Jahren weniger als die Hälfte mit 44 Prozent. Obwohl die Eltern noch besorgter sind als vor fünf Jahren, gibt es weniger aktives Handeln in Bezug auf Medienerziehung und ihre größte Sorge betrifft den Kontakt mit Fremden und verstörenden Inhalten, so die Studie. Die Kinder hingegen sind eher besorgt wegen anderen Heranwachsenden und ihrem Verhalten. Des Weiteren zeigt sich, dass Kinder heute viel eher mit den Risiken des Internets in Berührung kommen als noch vor ein paar Jahren. Unter den genannten Risiken waren dabei: zu viel Zeit im Internet, zu viel Werbung und Kontakt mit verstörenden Inhalten, Online Personen kennenlernen, denen nicht zu trauen ist, Online Belästigung und Online Mobbing.
Dr. Claudia Lampert, Senior Researcher am Leibniz-Institut für Medienforschung, meint, es kommt zu einer Entwicklung dahingehend, dass die größte Herausforderung Interaktion im Netz ist. Um diesem Problem zu begegnen, empfiehlt sie, enger mit pädagogischen Stellen zusammenzuarbeiten. Unterstützung und Hilfe für die Eltern ist ebenfalls vonnöten, da ein Bedürfnis zu Schutz und Teilhabe im Konflikt sind. Wenn gefragt wird, an wen sie sich wenden würden, wenn Hilfe benötigt wird, gaben drei von fünf Heranwachsenden an zu wissen, wer kontaktiert werden muss. Davon wiederum nannten 60 Prozent Lehrkräfte als Bezugspersonen.
Wenn eine Aktion nicht pädagogisch wertvoll ist oder der Jugendschutz verletzt wird, für den Lehrer:innen einstehen müssen, ist sie einer Lehrkraft untersagt. Diese Rechte erstrecken sich auch im Digitalen. Lehrkräfte dürfen wie andere Beamte soziale Medien privat nutzen, doch wird empfohlen, sich auch hier vernünftig zu verhalten. Das Kultusministerium sieht derweilen Umgang mit Medien als Schlüsselkomponente. Lehrer:innen sollten sich als Vorbild auch im Internet verhalten, um diese Werte ihren Schüler:innen zu vermitteln. Im Unterricht können Medien auch zum Aufarbeiten und Reflektieren verwendet werden. Rechte in Bezug auf persönliche Daten gelten allerdings weiterhin, wie etwa Schulnoten. Diese müssten im Unterricht oder innerhalb von schulinternen Portalen weitergegeben werden, nicht aber in Medien wie Twitter.
Denkst du, Lehrkräfte sollten noch mehr Rechte in Bezug auf den Schutz von ihren Schüler:innen haben? Wo denkst du, kann man den Jugendschutz noch ausbauen? Teil uns deine Meinung in den Kommentaren mit.