Kaum Platt in Brandenburg: Was bewirkt das neue Niederdeutsch-Gesetz?

Von
Albert Koch
|
11
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July 2024
|
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Brandenburg See

Brandenburg gehört traditionell zum Sprachgebiet des Plattdeutschen, aber die Regionalsprache ist bedroht. Trotz des neuen Gesetzes geht es nicht voran mit dem Unterrichtsangebot (Quelle: Pixabay)

Potsdam. Am Mittwoch ist das neue Niederdeutsch-Gesetz in Brandenburg in Kraft getreten. Doch in dem Bundesland mangelt es noch stark an einem entsprechenden Unterrichtsangebot. Die Vermittlung der Regionalsprache begrenzt sich derzeit auf wenige Arbeitsgemeinschaften, die von Ehrenamtlichen geleitet werden.

Nachdem der Schutz und der Erhalt der niederdeutschen Sprache 2022 in die Brandenburger Landesverfassung eingegangen ist, folgte kürzlich das bislang erste Niederdeutsch-Gesetz unter den acht Bundesländern, die zum Sprachgebiet gehören. Neben einem bedarfsabhängigen Behördenangebot in der Regionalsprache ist ihr Einbezug in die Kindergarten- und Schulbildung darin festgelegt. In einer Pressemitteilung bezeichnete die Bildungsministerin Manja Schüle (SPD) das Gesetz selbst als „Ermöglichungsgesetz“. Denn zu Umfang und Ausgestaltung des Unterrichts gibt es darin keine genauen Angaben. Lediglich die Möglichkeit, Plattdeutsch als Unterrichtssprache, als Fremdsprache oder in einem außerunterrichtlichen Angebot in den Schulalltag mit einfließen zu lassen, ist in dem Gesetz garantiert, sowie die Bereitschaft zu entsprechenden Förderungs- und Fortbildungsmaßnahmen seitens des Landes.

Die Initiative liegt somit ganz bei den Bürger:innen und vor allem dem Lehrpersonal. Derzeit besteht nur in den Gemeinden Prenzlau (Uckermark), Putlitz und Bad Wilsnack (Landkreis Prignitz), Rheinsberg und Wittstock (Ostprignitz-Ruppin) ein jeweiliges Angebot in Form von Arbeitsgemeinschaften, überwiegend für Grundschulkinder. Im gesamten Bundesland gibt es demnach gerade einmal fünf Ehrenamtliche, die Niederdeutsch-Unterricht für insgesamt etwa 50 Kinder organisieren. Als „Zukunftsmusik“ bezeichnete die Geschäftsführerin des Vereins für Niederdeutsch im Land Brandenburg, Astrid Flügge, einen geregelten Plattdeutsch-Unterricht an Brandenburger Schulen. Vor allem der Lehrermangel steht dem bislang im Wege.

Niederdeutsch, auch  als Plattdeutsch bekannt, ist kein Dialekt, sondern eine eigenständige Sprache. Als solche steht sie seit 1999 unter dem Schutz der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen. Denn immer weniger und vor allem kaum junge Menschen sprechen oder verstehen Plattdeutsch überhaupt noch. Die Schulbildung ist in der Charta explizit als Grundpfeiler für den Erhalt und die Pflege von bedrohten Sprachen aufgeführt. Um dem Anspruch der Charta, die bereits 1992 von der Bundesrepublik Deutschland mitunterzeichnet wurde, gerecht zu werden, haben viele Bundesländer, die zum Sprachgebiet des Plattdeutschen gehören, ihr Bildungsangebot kontinuierlich ausgebaut. In Niedersachsen zum Beispiel kann man das Fach Niederdeutsch mittlerweile an 49, in Schleswig-Holstein an 51 Schulen wählen.

Formell gesehen ist Brandenburg mit dem neuen Niederdeutsch-Gesetz so etwas wie ein Pionier im Kampf um den Erhalt der bedrohten Regionalsprache. In der Praxis jedoch liegt das Land im Vergleich weit hinten. Es gibt noch einiges umzusetzen, um dem Platt in Brandenburg eine Perspektive zu gewährleisten. Inwiefern das Gesetz diesen Prozess anstoßen und beschleunigen wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der allgemeinen Herausforderungen wie dem Lehrermangel dürfte es ein anspruchsvolles Projekt werden.

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