Neues Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern soll digitales Lernen stärken

Von
Anna Luisa Staudt
|
14
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November 2024
|
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schloss Schwerin am Wasser

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat bereits über den ersten Entwurf eines neuen Schulgesetzes diskutiert. (Quelle: Canva).

Schwerin. Zum Schuljahr 2025/26 sind Änderungen des Schulgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern geplant. Am 13.11.2024 wurde ein erster Entwurf im Landtag diskutiert. Dadurch sollen Schulen mehr Handlungsspielraum erhalten. Der Entwurf des neuen Gesetzes wurde von Seiten des Kabinetts gebilligt. Die wichtigsten Änderungen befassen sich mit der Sicherung des Schulnetzes, der Regelung der Schullaufbahnempfehlung, der Stärkung der Mitwirkungsrechte und der Finanzhilfe für Privatschulen. Die digitale Bildung soll laut des Entwurfs weiter ausgebaut werden. 

Was sich für Schüler ändern wird

Der Wechsel auf ein Gymnasium soll hierbei strengeren Kriterien unterliegen als zuvor. In den Fächern Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache muss der Notendurchschnitt mindestens 2,5 betragen und jedes dieser Fächer muss in Zukunft mindestens mit  der Note “ausreichend” bestanden werden. Außerdem soll das Unterrichtsfach Arbeit-Wirtschaft-Technik in Arbeit-Wirtschaft-Technik/Berufliche Orientierung umbenannt werden, um die Schüler:innen mehr auf das Thema Beruf vorzubereiten. Zudem soll die Mindestanzahl von Schüler:innen gesenkt werden. Bei den Grundschulen sollen in Zukunft nicht mehr als 15 Kinder und in den Regionalen Schulen, welche eine Kombination von Haupt- und Realschulen sind, nicht mehr als 30 Kinder in einer Klasse sein.

Digitales Lernen wird weiter gefördert

Der digitale Unterricht soll in einem zeitlich festgelegten Rahmen mit pädagogischem Konzept erfolgen. Bildungsministerin Simone Oldenburg sagt dazu: “Bei der Digitalisierung gibt es die größten Veränderungen. Zum einen werden digitale Lernangebote erstmals im Schulgesetz verankert. Zum anderen ist Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Digitalen Landesschulen weiterhin Vorreiter in Deutschland und verankert dieses besondere Angebot ohne eigenes Schulhaus jetzt im Schulgesetz.” Die Digitalen Landesschulen, die seit Ende Oktober 2024 Vertretungsunterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch anbieten, sollen gesetzlich verankert werden. Unterstützt werden hierbei die Klassen 9 bis 12.

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