Mecklenburg-Vorpommern will Berufsakademien ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage wurde nun vom Kabinett beschlossen. (Quelle: Unsplash)
Schwerin. Mecklenburg-Vorpommern will als eines der letzten Bundesländer Berufsakademien als neue Bildungsmöglichkeit in den Bildungsplan mit aufnehmen. Bildungsakademien werden als Bildungseinrichtungen verstanden, die ausschließlich duale Studiengänge anbieten und Studium und Ausbildung gleich viel Zeit und Raum in Anspruch nehmen. Der theoretische Teil und die Praxisphase sollen sich alle drei Monate abwechseln. Hochschulministerin Bettina Martin (SPD) betont, dass in einem dualen Studium mit hohem Praxisbezug ein Bachelor-Abschluss erworben werden kann. Dafür werden Ausbildungsvereinbarungen mit entsprechenden Betrieben geschlossen, in denen der praktische Teil stattfindet. Zugangsvoraussetzung für die Berufsakademie ist eine Hochschulzugangsberechtigung, allerdings könne auch eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. Am Ende der jeweiligen Ausbildung steht dann ein Bachelor-Abschluss in den Bereichen Sozialwesen, Technik und Wirtschaft.
Ein erster Entwurf für ein Berufsakademiegesetz wurde bereits am Dienstag von der Landesregierung beschlossen. Die Idee stammt aus dem Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten. “Es eröffnet für die Bildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern neue Möglichkeiten, akademische und praktische Ausbildung zu verbinden. Die Erfolge des Modells und die steigenden Studierendenzahlen in anderen Bundesländern zeigen uns, dass eine Nachfrage nach dieser Art von Ausbildungsangeboten besteht", so Martin. Neben Mecklenburg-Vorpommern gibt es nur vier weitere Bundesländer, die die Idee von Berufsakademien noch nicht umgesetzt haben. Dazu zählen Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz.
Martin betont das Ziel der Umsetzung: “Ich hoffe, dass dieses neue Gesetz dazu beiträgt, neue und zusätzliche Bildungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern entstehen zu lassen. Und dass so weniger Jugendliche in Nachbarländer abwandern, wo es bereits solche Akademien gibt.” Martin spricht dabei den Fachkräftemangel an, der alle Bereiche der Wirtschaft betrifft. Zusätzliche Bildungsmöglichkeiten sollen so ein Weg sein, dem Mangel entgegenzuwirken.
Was nicht geplant ist, ist eine direkte finanzielle Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern an nichtstaatlichen Berufsakademien. Die staatlichen Hochschulen haben weiterhin die höchste Priorität, dennoch soll ein rechtlicher Handlungsrahmen für den “tertiären Sektor” gegeben sein. Der Fokus liegt dabei auf der Verlässlichkeit, die für Träger und Studierende geschaffen werden soll. Zusätzlich zählt eine Mindestquote von 40 Prozent der hauptamtlichen Lehrkräfte, die auch für Hochschulprofessoren gelten. Weitere Voraussetzung ist ein vorliegendes Konzept der Qualitätssicherung, was die personelle, räumliche und sachliche Ausstattung betrifft, sowie die Nachweise der ausreichenden finanziellen Mittel.
Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern keine Bildungseinrichtungen vorhanden, die unter das neue Gesetz fallen werden, weil bislang keine einheitliche Rechtsgrundlage bestand. Das neue Berufsakademiegesetz soll allerdings einen klaren Plan darstellen, welche genauen Voraussetzungen für eine Zulassung als Berufsakademie erfüllt sein müssen.
Der Gesetzentwurf soll nach Verabschiedung im ersten Quartal 2025 in Kraft treten.