Damit Lehrer:innen ihren Unterricht effektiv gestalten können, benötigen sie eine Vielzahl von Materialien, von Lehrbüchern und Arbeitsblätter bis hin zu Computer und Software. Den Erfahrungswerten vieler Lehrkräfte zufolge kommt es dabei nicht selten vor, dass sie für bestimmte Ausgaben im Zusammenhang mit ihrem Beruf aus eigener Tasche aufkommen müssen. Die Beschaffung von Lehrmaterialien und Ressourcen kann im Laufe eines Schuljahres erheblich anwachsen und eine finanzielle Belastung für Lehrer:innen darstellen. Wie die (Rechts-)Lage ist und was Lehrkräfte von der Schule erstattet bekommen, erfahrt ihr im folgenden Artikel.
Grundsätzlich hat jede Schule einen festen Schuletat zur Verfügung. Gemäß der Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zu Ausgaben für öffentliche, allgemeinbildende Schulen im Haushaltsjahr 2021 gaben beispielsweise die Bundesländer Berlin (14.200 Euro) und Hamburg (12.900 Euro) am meisten und Nordrhein-Westfalen (9.000) am wenigsten pro Schüler:in aus. Der Durchschnitt der Ausgaben aller Schularten lag bei 9.200 Euro.
Das Budget der Bundesländer variiert und es kommt vor, dass die Haushaltsmittel einiger Schulen im Hinblick beispielsweise auf geplante Veranstaltungen oder Ausflüge nicht mehr ausreichen. In der Vergangenheit haben daher einige Lehrkräfte eine Verzichtserklärung unterschrieben und eingewilligt, ihren Anteil für Unterkunft oder Reisekosten bei Exkursionen zu zahlen und nicht rückerstattet zu bekommen. Ein ungewöhnliches Phänomen, denn wo sonst würde man für die finanziellen Lücken seiner Arbeitgeber einstehen?
Auf die Klage eines Realschullehrers hin entschied im Oktober 2018 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Urteil (BVerwG 5 C9.17), dass Lehrkräften ein Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten für Klassenfahrten zustehen. Selbst dann, wenn sie zuvor eine (Teil-)Verzichtserklärung unterschrieben haben. Die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Susanne Lin-Klitzing sagte dazu: „Die Praxis, die Genehmigung einer Klassenfahrt an den freiwilligen Verzicht der Lehrkräfte auf die Rückerstattung von Reisekosten durch die Schule zu koppeln, ist nicht rechtens! Lehrkräfte werden damit in unzulässiger Weise vor die Wahl gestellt, ihre berechtigten Interessen einer Reisekostenerstattung gegen ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag abwägen zu müssen, weil der Dienstherr hier sparen will.“
In zwei weiteren Gerichtsurteilen wurde ebenfalls Klarheit bezüglich der Kostenübernahme geschaffen. Schulbücher gehören seit März 2013 gemäß dem Urteil (BAG 9 AZR 455/11) des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt ebenfalls zu jenen Ausgaben, für die Lehrer und Lehrerinnen nicht aufkommen müssen. Anders sieht es bei privaten Arbeitszimmern aus. Obwohl Lehrkräfte oft als Teil der Unterrichtsvorbereitung von Zuhause aus arbeiten, wurde die Klage eines Gymnasiallehrers aus Niedersachen mit dem Urteil vom 24.01.2013 abgelehnt.
Bei allen anderen Anschaffungen, sei es Dienstlaptop, Laminierfolie oder Büromaterial, kommt es jedoch sehr auf die individuellen Budgetgrößen der jeweiligen Schule an. Laut Stimmen aus dem Twitter-Lehrerzimmer summieren sich die Kosten für einige Lehrer:innen schnell auf eine dreistellige und bei manchen sogar einer vierstelligen Zahl. Arbeitsmittel und ähnliches können oft steuerlich geltend gemacht werden. Doch wenn die Bemühungen den Lehrerberuf attraktiver zu gestalten fruchten sollen, gilt es an dieser Stelle auch durch Finanzierungskonzepte und Verwaltung, die Lehrkräfte von zusätzlichem Papieraufwand zu entlasten.
Wie viel Geld gebt Ihr für die Unterrichtsmaterialien, Utensilien, Spiele, Einrichtung und Co. aus und wie sieht die Lage bei euch an der Schule aus? Schreibt uns eure Erfahrung gern in die Kommentare!