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Berlin. Die körperliche und seelische Belastung während der Pandemie war für viele groß, darunter besonders für Kinder und Jugendliche. Aktivitäten, seien es schulische oder in der Freizeit, wurden vernachlässigt oder fielen flächendeckend aus. Im Jahr 2023 soll daher die Partizipation von jungen Menschen wieder gestärkt werden, indem ihnen die Chance geboten wird, eigene Ideen zu entwickeln und diese mithilfe von Fördergeldern und professionellen Akteur:innen umzusetzen.
Laut Ergebnissen der Forsa-Umfrage, der Trendstudie "Jugend in Deutschland" und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung können Rückstände in Bewegung (um 44 Prozent) und Gesundheit (Zunahme in Stress, Antriebslosigkeit, Erschöpfung, Langeweile und Depression/Niedergeschlagenheit) festgestellt werden, während die Nutzung von Onlinespielen (75 Prozent) und sozialen Medien (66 Prozent) gestiegen ist. Auch das Gefühl „zurückstecken zu müssen“ oder „nicht berücksichtigt zu werden“ kann aus den Erhebungen der JuCo III und der Bertelsmann-Studie herausgelesen werden. Vor diesem Hintergrund wurde vom Bundesfamilienministerium das Zukunftspaket entwickelt. Grundidee ist es, in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen (wieder) aufzubauen, auszubauen und weiterzuentwickeln.
Mit einer Förderlaufzeit von einem Jahr startete das Programm am 1. Januar 2023 mit drei unterschiedlichen Umsetzungsfeldern: 1a) Einzelprojekte, die Jugendliche selbst planen und umsetzen und mithilfe von Trägern beantragen, 1b) Einzelprojekte, die von freien Trägern unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geplant und umgesetzt werden und 2) Lokaler Zukunftsplan, in dessen Rahmen Angebote unter Beteiligung von Kindern und Jugendliche über kommunale Strukturen umgesetzt werden.
Aktuell steht die Antragsfrist der 3. Runde für Feld 1b kurz bevor (8. bis 26. Mai 2023), wohingegen eine Antragstellung für Feld 1a noch bis Mitte September möglich ist. Beide sind mit einem Budget von 1 Mio. Euro und einer Fördersumme von maximal 100.000 Euro pro Vorhaben gesetzt. Falls die Fördermittel für 1b noch nicht verausgabt wurden, erfolgt ein weiterer Antragszeitraum zwischen dem 15. und 30. September 2023. Die Förderentscheidung wird dann spätestens 4 Wochen nach Ende der Antragsfrist mitgeteilt. Laut Angaben der Bundesregierung haben sich mittlerweile Jugendliche aus mehr als 300 Vereinen in etwa 450 Programmen aktiv gemacht, um Angebote für andere junge Leute zu schaffen, darunter beispielsweise auch die Deutsche Gehörlosen-Jugend e.V.
Bei Interesse an einer Förderung müssen inhaltliche sowie formale Voraussetzungen des jeweiligen Förderfeldes (1a oder 1b) beachtet werden. Zum einen werden nur außerunterrichtliche Projekte berücksichtigt, diese können jedoch in Kooperation mit formalen Bildungseinrichtungen stattfinden. Zu den antragsberechtigten Trägern zählen jene der freien und öffentlichen Jugendhilfe oder juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Dazu müssen die antragstellenden Träger für Feld 1b über qualifiziertes und geeignetes (Fach-)Personal verfügen, welche die Projekte begleiten können. Ebenfalls muss nachgewiesen werden, dass Kinder und Jugendliche, insbesondere diejenigen, die in Risikolagen aufgewachsen sind, maßgeblich an Planung und Umsetzung beteiligt werden. Wenn alle Bedingungen erfüllt werden können, ist bei Antragstellung eine Registrierung über auf ProDaBa mit Angaben zur Organisation erforderlich.
Weitere Informationen zu den geförderten Projekten, Antragsverfahren und Antworten auf häufig gestellte Fragen findet ihr hier oder per Anruf an die kostenlose Hotline 0800-6647766.